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Audienz nur dienstags




Eine Glosse über die moderne Form der Zugänglichkeit im Geiste der königlich-bayerischen Gerichtsbarkeit



Es beginnt, wie es sich gehört, mit einer Tür.


Nicht irgendeiner Tür – sondern einer, die zugleich Grenze, Symbol und stilles Versprechen ist: Hier beginnt der Rechtsstaat. Oder endet er. Je nachdem, auf welcher Seite man steht.


Vor dem Gebäude weht keine Fahne mehr mit Rauten, und doch hat man das Gefühl, gleich müsse ein Bediensteter in Livree erscheinen und verkünden, dass Seine Majestät heute keine Audienzen gewährt. Stattdessen: ein Schild. Kunststoff, laminiert. Darauf steht:


„Parteiverkehr: Dienstag und Donnerstag, 09:00–11:30 Uhr.“


Es ist Montag. 10:15 Uhr.

Die Lichter brennen.



I. Die neue Hofhaltung


Man tritt ein – oder versucht es zumindest. Denn bevor man überhaupt in den Genuss der modernen Gerichtsbarkeit gelangt, muss man eine Prüfung bestehen: die Sicherheitskontrolle.


Ein Metalldetektor, der wirkt, als habe er schon bessere Zeiten gesehen, und ein Mitarbeiter, dessen Blick zugleich Pflichtbewusstsein und eine gewisse stille Resignation ausstrahlt.


„Haben Sie etwas dabei?“


Die Frage ist so umfassend, dass man kurz überlegt, ob damit nicht auch die eigene Hoffnung gemeint sein könnte.


Man legt Schlüssel, Telefon, vielleicht sogar den Glauben an unkomplizierte Abläufe in eine Plastikschale. Alles wird durchleuchtet. Nur eines nicht: die Logik des folgenden Prozesses.



II. Die Bürozeiten – ein metaphysisches Konzept


Hinter der Kontrolle: ein Flur. Türen. Menschen.


Also doch – Leben im System.


Ein Blick hinter eine halb geöffnete Tür zeigt Mitarbeiter an Schreibtischen. Tastaturen klappern. Akten werden bewegt. Kaffee wird getrunken.


Der Staat arbeitet. Und doch arbeitet er – offiziell – gerade nicht für Sie.


Denn die Bürozeiten sind keine Zeiten, in denen gearbeitet wird.


Sie sind Zeiten, in denen gesehen werden darf, dass gearbeitet wird. Der Unterschied ist fein, aber entscheidend. Ein Bürger wagt die Frage: „Entschuldigung, ich würde gerne eine Aussage zu Protokoll geben.“ Die Antwort kommt freundlich, beinahe entschuldigend: „Das geht nur während des Parteiverkehrs.“ Ein Satz, der klingt wie eine höfliche Umschreibung für „Nicht jetzt. Auch wenn jetzt wäre.“



III. Der Parteiverkehr als rituelle Handlung


Der Parteiverkehr ist kein Zustand. Er ist ein Ereignis. Er tritt auf, zweimal die Woche, in einem Zeitfenster, das so präzise definiert ist, als handle es sich um ein astronomisches Phänomen. Man könnte fast erwarten, dass er mit dem Stand des Mondes korreliert.


Dienstag, 09:00 Uhr: Die Türen öffnen sich. Der Bürger darf eintreten. Nicht als Störung, sondern als eingeplantes Ereignis.


Dienstag, 11:31 Uhr: Die Türen schließen sich wieder. Der Bürger wird zum Außenstehenden.


Die Justiz kehrt zurück in ihren kontemplativen Zustand – sichtbar tätig, praktisch unzugänglich.



IV. Die Verhinderung der Aussage


Es gibt einen Moment, in dem sich die Absurdität verdichtet. Ein Bürger steht vor einer Tür, hinter der ein Mitarbeiter sitzt, der – nachweislich – gerade nichts Dringendes tut, das nicht auch mit einer kurzen Protokollaufnahme unterbrochen werden könnte. Der Bürger möchte eine Aussage machen. Nicht morgen. Nicht nächste Woche. Jetzt.


Der Staat sagt: „Nein.“


Nicht aus Unwillen. Nicht aus Überforderung.

Sondern aus Systemtreue.


Denn der Zugang zum Recht ist kein fließender Vorgang. Er ist terminiert. Und wer außerhalb dieser Zeiten spricht, spricht gewissermaßen ins Leere.



V. Die stille Ironie des Ganzen


Man könnte meinen, es handle sich um ein Relikt aus Zeiten, in denen Verwaltung noch mit Federkiel und Siegellack operierte. Doch nein – die Computer sind modern, die Software vermutlich zertifiziert, die Sicherheitskontrollen zeitgemäß.


Nur eines ist geblieben: Die Idee, dass der Bürger nicht Teil des Ablaufs ist, sondern ein zu koordinierender Störfaktor.


Die königlich-bayerische Gerichtsbarkeit mag formal Geschichte sein, aber ihr Geist scheint in den Fluren mancher Amtsgerichte eine erstaunliche Persistenz zu besitzen. Nicht in Form von Prunk oder Autorität – sondern in Form von Zugangsregulierung.



VI. Schlussbemerkung: Audienz erbeten


Vielleicht ist das alles ein Missverständnis. Vielleicht ist der Parteiverkehr nicht als Einschränkung gedacht, sondern als Service – eine Art konzentrierte Bürgernähe, komprimiert auf zwei Vormittage.


Vielleicht. Oder aber es ist genau das, was es zu sein scheint:


Ein System, das funktioniert – solange man nicht versucht, es zu nutzen.


Am Ende bleibt die Tür. Und das Schild „Parteiverkehr: Dienstag und Donnerstag, 09:00–11:30 Uhr.“


Der Bürger geht. Die Lichter bleiben an.

Und irgendwo im Gebäude wird gearbeitet.


 
 
 

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